Bava Batra 61

Kapitel 61

א אבל שית אין לך מחאה גדולה מזו:
1 wenn aber nur sechs, so gibt es keinen wirksameren Einspruch als dies.
ב זה אומר של אבותי וזה אומר של אבותי האי אייתי סהדי דאבהתיה היא והאי אייתי סהדי דאכלה שני חזקה
2 Einst sagte jemand, es gehörte seinen Vorfahren, und der andere sagte, es gehörte seinen Vorfahren; einer brachte Zeugen, daß es seinen Vorfahren gehörte, und der andere brachte Zeugen, daß er es die Ersitzungsjahre genießbraucht habe.
ג אמר רבה מה לו לשקר אי בעי א"ל מינך זבנתה ואכלתיה שני חזקה א"ל אביי מה לי לשקר במקום עדים לא אמרינן
3 Hierauf entschied Raba, er habe keinen Grund zu lügen, denn wenn er wollte, könnte er sagen: ich habe es von dir gekauft und die Ersitzungsjahre genießbraucht. Abajje sprach zu ihm: Wo Zeugen vorhanden sind, sagen wir nicht, er habe keinen Grund zu lügen.
ד הדר א"ל אין דאבהתך היא וזבנתה מינך והאי דאמרי לך דאבהתי דסמיך לי עלה כדאבהתי
4 Später sagte er: Es gehörte zwar deinen Vorfahren, ich habe es aber von dir gekauft; nur sagte ich deshalb, daß es meinen Vorfahren gehörte, weil es mir so sicher war, als gehörte es meinen Vorfahren. –
ה טוען וחוזר וטוען או אין טוען וחוזר וטוען עולא אמר טוען וחוזר וטוען נהרדעי אמרי אינו טוען וחוזר וטוען
5 Kann jemand, der [bei Gericht] eine Behauptung aufgestellt hat, diese abändern oder nicht? – U͑la sagt, er könne seine Behauptung abändern, die Nehardee͑nser sagen, er könne seine Behauptung nicht abändern.
ו ומודי עולא היכא דא"ל של אבותי ולא של אבותיך דאינו טוען וחוזר וטוען והיכא דהוה קאי בי דינא ולא טען ואתא מאבראי וטען אינו חוזר וטוען מאי טעמא טענתיה אגמריה
6 Jedoch pflichtet U͑la bei, daß, wenn er gesagt hat: es gehörte meinen Vorfahren und nicht deinen Vorfahren, er seine Behauptung nicht mehr abändern könne. Und daß er, falls er, solange er vor Gericht stand, es nicht behauptet hat, wenn er draußen war und zurückkommt, es nicht mehr behaupten könne, denn man hat es ihn gelehrt.
ז ומודו נהרדעי היכא דאמר ליה של אבותי שלקחוה מאבותיך דחוזר וטוען והיכא דאישתעי מילי אבראי ולא טען ואתא לבי דינא וטען דחוזר וטוען מאי טעמא עביד איניש דלא מגלי טענתיה אלא לבי דינא
7 Ferner pflichten die Nehardee͑nser bei, daß, wenn er [nachher] sagt: es gehörte meinen Vorfahren, die es von deinen Vorfahren gekauft haben, dies eine zulässige Abänderung sei. Und daß er, falls er außerhalb [des Gerichtes] über diese Angelegenheit gesprochen und dies nicht behauptet hat, wenn er vor Gericht kommt, dies behaupten könne, denn man pflegt seine Behauptungen nur dem Gerichte anzuvertrauen.
ח אמר אמימר אנא נהרדעא אנא וסבירא לי דטוען וחוזר וטוען והלכתא טוען וחוזר וטוען:
8 Amemar sagte: Ich bin Nehardee͑nser, dennoch bin ich der Ansicht, man könne seine Behauptung abändern. Die Halakha ist: man kann seine Behauptung abändern.
ט זה אומר של אבותי וזה אומר של אבותי האי אייתי סהדי דאבהתיה ואכלה שני חזקה והאי אייתי סהדי דאכלה שני חזקה
9 Einst sagte jemand, es gehörte seinen Vorfahren, und der andere sagte, es gehörte seinen Vorfahren; einer brachte Zeugen, daß es seinen Vorfahren gehörte und daß er es die Ersitzungsjahre genießbraucht habe, und der andere brachte Zeugen, daß er es die Ersitzungsjahre genießbraucht habe.
י אמר רב נחמן אוקי אכילה לבהדי אכילה ואוקי ארעא בחזקת אבהתא א"ל רבא הא עדות מוכחשת היא אמר ליה נהי דאיתכחש באכילתה
10 Da entschied R. Naḥman, daß man Nießbrauch gegen Nießbrauch stelle und das Grundstück im Besitze der Vorfahren belasse. Raba sprach zu ihm: Diese sind ja lügnerische Zeugen. Jener erwiderte: Zugegeben, daß das Zeugnis hinsichtlich des Nießbrauches bestritten worden ist,